Schwerbehindertenausweis

Voraussetzung für Unterstützung nach dem
Schwerbehindertengesetz ( SchwbG ) ist die Feststellung
der Schwerbehinderung.
Dazu muß der Behinderte einen Antrag an das
Versorgungsamt stellen.
Das Versorgungsamt stellt den Grad ( GdB ) der Behinderung
fest.
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors
ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsgewährung
abzuwarten; GdB / MdE - Grad während dieser Zeit 100%

Änderungen durch die Verwaltungsreform

Als Folge der Verwaltungsreform wurden die für unseren Raum zuständigen
Mitarbeiter des aufgelösten Versorgungsamtes Ulm an den Landratsämtern eingegliedert.
Für den Ostalbkreis ist der Sitz der Behörde das Landratsamt Aalen.

Adresse :
     73430 Aalen
     Stuttgarterstr. 41
     Tel. 07361/ 503 - 519 und 526


Ferner gibt es Sprechzeiten in :

     Schwäbisch Gmünd
     Haussmannstr. 29
     Tel. 07171 / 320
und zwar jeweils am 1. Dienstag der Monate April - Juli - Oktober
von 9.00 - 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung.

Antrags unterlagen können die Behinderten, die in Gemeinden desOstalbkreises wohnen, weiterhin bei ihrem
zuständigen Bürgermeiteramt erhalten.


Zuständig für den Landkreis Heidenheim :

Landratsamt Heidenheim Fachbereich 41 Gesundheit
Fachbereichsleiter Christoph Bauer

     89518 Heidenheim
     Ernst Degelerstr. 1
     Tel. 07321 / 321 + 643


Zuständig für den Landkreis Göppingen :

Landratsamt Göppingen Geschäftsteile 2-4
Sozialamt

     73033 Göppingen
     Lorcherstr. 6
     Tel. 07161 / 202- 606

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF , auf dem Schwerbehinderten Ausweis,
steht Kehlkopflosen zu, da sie durch ihre Behinderung auf ihre
Umgebung unzumutbar und störend wirken;
z.B. laute Atemgeräusche bei Kanülenträgern,
ständig wiederkehrende akute Hustenanfälle mit Auswurf

Die Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen RF haben die
Voraussetzung für die Befreiung von Fernseh- und
Rundfunkgebühren, sowie Anspruch auf den Sozialtarif
bei der Deutschen Telekom.
Anträge beim Sozialamt oder Rathaus.
Alle Schwerbehinderten können noch folgende
Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

Steuerliche Vorteile bei Lohn- und Einkommensteuer
Zusatzurlaub
Kündigungsschutz
Förderung bei der beruflichen Bildung